Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit ist die eines Vermittlers, für die im Erfolgsfall, vom Käufer und vom Verkäufer, falls nicht anders vereinbart, eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Bei Vermittlung eines Gewerbemiet- oder -pachtvertrages wird, falls nicht anders vereinbart, vom Mieter bzw. vom Pächter eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten bzw. -pachten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Bei Vermittlung eines Wohnraummietvertrages gilt, falls nicht anders vereinbart, das „Bestellerprinzip“. Hiernach wird dem Auftraggeber (Vermieter oder Mieter) eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
- Bei Weitergabe des Objektes an Dritte haften Sie für unsere Provision in voller Höhe. Die Provision wird auch verlangt, wenn Sie nicht alleine erwerben, sondern mit Dritten zusammen, oder dass ein Dritter erwirbt, der mit Ihnen verbunden ist.
- Unsere Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht haften, ausgenommen groben Verschuldens unsererseits.
- Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
- Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Kenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritte bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
- Die Provision ist mit Abschluss des durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages oder Vorvertrages fällig. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossenen wurde, die von unserem Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.
- Die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vertragspartner, die Besichtigung des Objektes oder die sonstige Verwertung unserer Informationen bedeuten Annahme unseres Vermittlungsangebotes sowie unserer Geschäftsbedingungen.
- Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
- Wir sind weder zur Entgegennahme von Vermögenswerten, noch zu deren Verwendung ermächtigt.